Das Landgericht Hamburg hat eine Entscheidung getroffen, die grundsätzliche Bedeutung für die Meinungsäußerung im Internet hat. Stefan Niggemeier (zählt unter meiner Definition als A-Blogger) wurde haftbar gemacht wegen eines Kommentars der sich eine Zeit lang auf seinem Blog befand. Ich finde das wirklich unverschämt. Niggemeier ja auch den Kommentar wenige Stunden später gelöscht. Der hat bestimmt einfach nicht früher in seine Blogadmin reingeschaut. Es wäre, meiner Ansicht nach, eine bedrohliche Entwicklungen, wenn seine Berufung keinen Erfolg zeigen würde.
via Raum 3



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